AGB


Rohrlux GmbH Elektro-Geräte

Mühlenweg 3, D-26789 LEER
Allgemeine Verkaufsbedingungen

(Stand 07/2014)
§ 1 Geltung

(1)
    Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2)
    Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
(3)
    Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)
    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DI-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen -auch in elektronischer Form -überlassen haben, an denen wir uns Eigentums-und Urheberrechte vorbehalten.
(2)
    Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen.
(3)
    Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung, Versandanzeige oder Rechnungsstellung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
(4)
    Bei einer Bestellung, die die Abnahme einer bestimmten Warenmenge innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums vorsieht (Abrufgeschäft), wobei die Lieferung in Teilmengen nach entsprechendem jeweiligem Abruf durch den Käufer erfolgt (Einzelabruf), kommt der Vertragsschluss nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 zustande, insbesondere auch durch Versandanzeige oder Auslieferung des ersten Einzelabrufs. Die Anforderung eines Einzelabrufs gegenüber dem Verkäufer ist schriftlich auszuüben.
(5)
    Der Verkäufer behält sich vor, soweit er in Vorleistung tritt, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren bei den unten genannten Unternehmen einzuholen. Hierzu übermittelt er die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an diese Unternehmen und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene

Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematischstatistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Käufers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung der jeweiligen schutzwürdigen Interessen des Käufers erfolgt zur Bonitätsprüfung ggf. ein Austausch von Anschriften-und Bonitätsdaten mit folgenden Unternehmen:

Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Credit Insurance
N.V.

Opladener Straße 14 50679 Köln
§ 3 Preise, Zahlung

(1)
    Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2)
    Der Kaufpreis ist -sofern nicht anderweitig vereinbart-innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig und hat ausschließlich auf eines der umseitig genannten Konten zu erfolgen. Dies gilt grundsätzlich auch im Rahmen eines Abrufgeschäfts (§ 2 Abs. 4). Soweit ein Einzelabruf 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt, ist der Verkäufer berechtigt, die Preise mit diesem Einzelabruf an die dann jeweils gültigen, vom Verkäufer am Markt durchgesetzten Preise anzupassen. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Preisanpassung mindestens 7 Tage vor der Lieferung schriftlich mit. Dem Käufer steht es frei, sich nach einer Preisanpassung und vor Lieferung durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer von dem Vertrag zu lösen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3)
    Sofern keine Pauschalpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material und Vertriebskosten für Lieferung, vorbehalten.
(4)
    Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5)
    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung -zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Lieferung

(1)
    Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2)
    Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
(3)
    Im Falle des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
(4)
    Weitere, durch Lieferverzug begründete Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang, Versendung

Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1)
    Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern.
(2)
    Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
(3)
    Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
(4)
    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
(5)
    Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.

§ 8 Gewährleistung

(1)
    Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungsund Rügeobliegenheiten.
(2)
    Gewährleistungsansprüche können abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit dieser.
(3)
    Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4)
    Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
(5)
    Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(6)
    Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1)
    Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder vonseiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln;

ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2)
    Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3)
    Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

§ 10 sonstige Verjährung

Die abweichende Verjährungsfrist von § 8 Abs. 2 gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11 anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1)
    Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2)
    Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Leer (Ostfriesland). Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 12 gesetzliche Regelungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik